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Ja, die U-Untersuchung kann innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen nachgeholt werden. Die Tabelle im verlinkten Artikel zeigt Ihnen die Untersuchungszeiträume der U-Untersuchungen sowie die jeweiligen zeitlichen Toleranzgrenzen.

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Machen Sie es sich einfach - aktivieren Sie in "Meine TK" die Früherkennungsuntersuchungen, an die Sie erinnert werden möchten. Wir nehmen dann über Ihr persönliches "Meine TK-Postfach" oder auf Wunsch per E-Mail Kontakt mit Ihnen auf.

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