Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion - mit Symptomen - wird Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Arbeitsunfähigkeit (AU) ausstellen. Während der AU haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung oder auf Krankengeld. Mehr Informationen dazu, ob Sie als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Krankengeld haben, finden Sie im folgenden Link.