Wenn Sie vorsorglich in Quarantäne geschickt werden, weil Sie Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.
Liegen keine Symptome vor, kann der Arzt dies nicht. Das gilt auch, wenn Sie positiv getestet wurden.
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Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Quarantäne-Maßnahme auch ohne AU-Bescheinigung individuell geregelt werden kann.