Bei einer Corona-Erkrankung gelten die gleichen Regeln wie bei jeder Erkrankung. Bei Selbstständigen kommt es darauf an, ob Sie sich mit Anspruch auf Krankengeld versichert haben.

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Wer sich als Selbstständiger mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichert hat,  bekommt ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung Krankengeld.

Ist das nicht der Fall, liegt kein Anspruch auf Krankengeld vor.

Die TK bietet Wahltarife für Krankengeld für Selbstständige an, durch die früher Krankengeld bezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie hier .