Die Beiträge zur Sozialversicherung, die normalerweise Ihr Arbeitgeber zahlt, werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Als Bestandteil der "Kurzarbeitergeldverordnung" der Bundesregierung gilt dies rückwirkend ab dem 1. März 2021 bis 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 gelten wieder die regulären Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld.

Weitere Details

Sie selbst zahlen Ihre Beitragsanteile zur Sozialversicherung aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (Ist-Entgelt).

In unserem Firmenkundenportal finden Sie einen Rechner, mit dem Sie sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit ermitteln können:

Kurzarbeit-Abgaben-Rechner öffnen

Erhöhter Arbeitgeberzuschuss für freiwillig Versicherte

Sind Sie freiwillig versichert, gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Besonderheit: Sie bleiben weiterhin freiwillig versichert. Da keine Änderung im Versicherungsverhältnis während der Kurzarbeit eintritt, zahlen Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag in der bisherigen Höhe weiter. Sie haben aber Anspruch auf einen erhöhten Arbeitgeberzuschuss. Dieser berechnet sich aus der Hälfte des Beitrags aus dem Ist-Entgelt zuzüglich des vollen Beitrags aus dem Unterschiedsbetrag zum bisherigen Arbeitsentgelt (Soll-Entgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze ).

Beitragsermäßigung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer:innen

Selbstzahler und Firmenzahler können bei Zahlungsschwierigkeiten alternativ auch eine Beitragsermäßigung in der Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Damit werden die Beiträge - wie bei versicherungspflichtig Beschäftigten - von dem gegebenenfalls vorhandenen tatsächlich Arbeitsentgelt zuzüglich 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt erhoben. Die Berechnung kann jedoch in der Regel erst nach Beendigung der Kurzarbeit vorgenommen werden, weil erst dann die zugrunde zu legenden Werte bekannt sind.

Antrag auf Beitragsherabsetzung für Selbstzahler (PDF, 863 kB)


Antrag auf Beitragsherabsetzung für Firmenzahler (PDF, 1,4 MB)