Für Sie gelten in diesem Fall die gleichen Bedingungen wie für andere Arbeitnehmer:innen auch. Meldet der Betrieb, in dem Sie arbeiten, Kurzarbeit an, bekommen Sie Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 besteht kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld.