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Wir können für Sie die Beiträge übernehmen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind.

Weitere Details

Diese Bedingungen müssen gelten:

  • Sie haben unmittelbar (nicht mehr als einen Monat) vor Ihrer Pflegetätigkeit Leistungen der Arbeitsförderung bezogen oder waren vor der Pflege eines Pflegebedürftigen in Ihrem Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung
  • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen, der mindestens Leistungen des Pflegegrades 2 erhält und Ihre Pflegetätigkeit umfasst mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche 
  • Sie sind während der Pflegetätigkeit nicht anderweitig versicherungspflichtig, zum Beispiel aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, oder beziehen Leistungen der Arbeitsförderung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen ausgefüllt an uns zurück - die Adresse steht auf dem Vordruck. Wir kümmern uns um alles Weitere .

Fragebogen zur sozialen Sicherung für Pflegende (PDF, 1.3 MB)

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 

Der Beitragssatz liegt 2024 bei 2,6 Prozent. Die beitragspflichtigen Einnahmen betragen im Westen 1.767,50 Euro und im Osten 1.732,50 Euro.

Beitrag 2024 zur Arbeitslosenversicherung für Pflegende

Pflegegrad

Beitragshöhe West

Beitragshöhe Ost

2 bis 5

45,96 Euro

45,05 Euro