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Hat der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 und pflegen Sie mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen pro Woche, sind Sie während Ihrer Pflegetätigkeit unfallversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen  können wir für Sie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. 

Weitere Details

Damit wir prüfen können, ob wir für Sie die Renten- oder Arbeitslosenversicherungs-Beiträge übernehmen können, senden Sie uns bitte den ausgefüllten "Fragebogen zur sozialen Sicherung" zurück. Die Anschrift ist auf dem Formular vermerkt.

Gegen Unfälle abgesichert

Als private Pflegeperson sind Sie beitragsfrei gegen Unfälle bei der Pflege oder auf Wegen versichert, die mit der Pflege zusammenhängen. Einen Antrag brauchen Sie für die Unfallversicherung nicht zu stellen.

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