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Wenn Sie Hilfe von einem Pflegedienst oder einem anderen Anbieter bekommen, zahlen Sie die Leistungen erst selbst und schicken uns dann die Rechnung, damit wir die Erstattung prüfen können.

Weitere Details

Quittungen und Rechnungen können Sie uns online als Nachricht an die TK oder postalisch an diese Adresse senden:

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg

Sonderfall Nachbarschaftshilfe

Wenn Sie Nachbarschaftshilfe bekommen, muss die helfende Person erst genehmigt werden. Das geschieht entweder durch uns oder - je nach Bundesland - durch eine andere Institution oder eine andere Pflegekasse. In einigen Bundesländern muss diese Genehmigung nach einigen Jahren erneuert werden.

Sobald Sie Nachbarschaftshilfe bekommen haben, bezahlen Sie sie auch erst selbst und lassen sich die Zahlung quittieren. Die Quittung reichen Sie uns dann auf den beiden oben genannten Wegen ein (postalisch oder online). Auf dieser Quittung müssen folgende Angaben stehen:

  • das Datum der Betreuung
  • die Stundenzahl der Unterstützung
  • die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Stunde
  • der gezahlte Betrag
  • Ihre Unterschrift
  • die Unterschrift Ihrer Nachbarschaftshilfe