Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen und bekommen hierfür einen Betrag von monatlich bis zu 125 Euro erstattet.
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Haben Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind, und zahlen Sie deshalb den halben Beitragssatz, erhalten Sie die Leistungen der TK-Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte.