Der nicht ausgeschöpfte Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen - maximal 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrags - kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dies ist jedoch erst ab Pflegegrad 2 möglich und wirkt sich auf die Höhe des Pflegegelds aus.