Den Zuschuss gibt es grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme, zu der auch mehrere Einzelschritte gehören können. In Ausnahmefällen können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
Den Zuschuss gibt es grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme, zu der auch mehrere Einzelschritte gehören können. In Ausnahmefällen können Sie den Zuschuss erneut beantragen.