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Reha-Maßnahmen sind Teil der Behandlung einer Krankheit. Es gibt verschiedene Arten von Reha-Maßnahmen. Diese unterscheiden sich vor allem dadurch, ob sie stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Weitere Details

Durchführung: Stationär oder ambulant

Stationäre Reha

Reicht die ambulante Behandlung einer Erkrankung nicht aus, kann eine stationäre Reha beantragt werden. Hierbei erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung und alle Therapien und Anwendungen, die für Ihre spezielle Erkrankung notwendig sind. Die Durchführung findet in stationären Rehabilitationszentren mit einem Versorgungsvertrag statt.

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wird grundsätzlich für drei Wochen bewilligt und kann nicht vor Ablauf von 4 Jahren wiederholt werden. 

Ambulante Reha

Auch bei einer ambulanten Reha gilt als wesentliche Voraussetzung, dass die übliche ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht. Die ambulanten Reha-Maßnahmen werden dann wohnortnah durchgeführt, sodass Teilnehmende nach den Behandlungen wieder nach Hause fahren können. Die Durchführung findet in ambulanten Rehabilitationszentren statt.

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 15 Behandlungstage (längstens für 20)  bewilligt und kann nicht vor Ablauf von 4 Jahren wiederholt werden.

Voraussetzungen für eine Reha

Eine stationäre Vorsorgekur oder Reha ist nur dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen - auch die ambulante Reha - nicht ausreichen.
Das kann unter folgenden Voraussetzungen der Fall sein:

  • Sie sind körperlich beeinträchtigt.
  • Sie sind in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt.
  • Sie benötigen umfassende ärztliche Betreuung.

Trifft dies alles zu, können eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme oder auch eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur alle vier Jahre in Betracht kommen.

Beantragung einer Reha

Sie sind berufstätig und wollen durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten? In diesem Fall ist Ihr Rentenversicherungsträger dafür zuständig, Ihnen die Reha-Maßnahme anzubieten. Den Antrag können Sie ganz einfach online über folgende Seite der DRV stellen:

Deutsche Rentenversicherung - Reha-Antrag stellen 

Wenn Sie den Antrag lieber in Papierform stellen, stehen die Anträge dort auch zum Download bereit. 

Die Rentenversicherung braucht für die Genehmigung einer Reha die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre. Dafür stellt die TK den sogenannten AUD-Beleg (G120) aus. Rufen Sie uns dafür an unter 040 - 460 66 18 400. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht:

Nachricht an die TK

Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Dort bekommen Sie die entsprechenden Anträge.

Rehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt

Für eine sogenannte "Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AR)" hält der Sozialdienst des Krankenhauses den entsprechenden Antrag vor. Er füllt diesen gemeinsam mit Ihnen aus. Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 040 - 4606 6 18 100 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.