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Ja, wenn Ihnen Ihre Arztpraxis eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellt, erstattet Ihnen die TK einen Betrag von 238 Euro. Beinhaltet die Rechnung auch einen Peak-Flow-Meter, erhöht sich die Erstattung auf 261,80 Euro. 

Weitere Details

Sprechen Sie Ihre Arztpraxis einfach bei dem nächsten Besuch auf diese Nachschulung an.

Senden Sie die Rechnung und die Bescheinigung im Original zur Erstattung an diese Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg