Ja, das ist möglich. Wir unterstützen Sie gern - und zwar mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Nutzen Sie das Geld doch für eines der folgenden Angebote: 

Weitere Details

  • Unterstützung im Haushalt durch anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote (so genannte niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
  • Besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten oder sonstige regionale Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind
  • Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege

Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (zum Beispiel morgendliches Duschen) können nicht bezuschusst werden. Der Pflegegrad 1 ist hierbei eine Ausnahme.