Ja, das ist möglich. Wir unterstützen Sie gern - und zwar mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Nutzen Sie das Geld doch für eines der folgenden Angebote:
Weitere Details
- Unterstützung im Haushalt durch anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote (so genannte niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
- Besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten oder sonstige regionale Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind
- Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege
Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (zum Beispiel morgendliches Duschen) können nicht bezuschusst werden. Der Pflegegrad 1 ist hierbei eine Ausnahme.