You can also use our website in English -

change to English version

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht von Ihrer Rente die Pflege- und Krankenkassen-Beiträge ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Anteil. Das gleiche macht die Zahlstelle für Betriebsrenten mit den Beiträgen für Ihre Betriebsrente. Darum müssen Sie sich also nicht kümmern.

Weitere Details

Ändert sich der Zusatzbeitrag, wirkt sich das auf Ihre Beiträge aus der Rente und aus Versorgungsbezügen erst 2 Monate später aus. Die DRV beteiligt sich zur Hälfte an den Beiträgen aus Ihrer gesetzlichen Rente. Die Zahlstellen für Betriebsrenten geben keinen Zuschuss. Auch die Beiträge aus allen weiteren Einnahmen müssen Sie komplett allein zahlen.

Dies gilt für freiwillig Versicherte

Sie zahlen Ihre Beiträge komplett selbst an uns, auch für Ihre Rente von der DRV. Die Hälfte der Krankenversicherungs-Beiträge aus der Rente bekommen Sie als Zuschuss dazu. Diesen Zuschuss müssen Sie bei der DRV beantragen und bekommen ihn dann zusammen mit der Rente überwiesen.

Beantragen Sie ihn am besten zeitgleich mit dem Rentenantrag. Die DRV zahlt Ihnen den Zuschuss frühestens ab dem Tag Ihres Antrags aus. Formulare erhalten Sie bei den Versicherungsämtern, bei der DRV oder bei einem Berater, dem sogenannten Versichertenältesten. Oder einfach auf der Internetseite der DRV: Zuschuss beantragen

Wir fragen regelmäßig nach Ihrem Einkommen

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, fragen wir Sie regelmäßig nach Ihrem Einkommen. Anschließend erhalten Sie von uns einen Beitragsbescheid. Dort finden Sie alle nötigen Informationen, die Sie für Ihre Beitragszahlung brauchen. Übrigens: Am sichersten und einfachsten für Sie ist es, wenn Sie uns ein  SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 627 kB)  erteilen. Dann kommt Ihr Beitrag immer pünktlich zu uns.