Ihr Beitrag hängt von den Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung und von Ihrem Einkommen ab - außerdem davon, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind.
Weitere Details
2023 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz. Bei uns sind dies 1,2 Prozent.
Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen aus der Rente die Hälfte der beiden Beitragssätze (7,3 Prozent und 0,6 Prozent). Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte, also 7,9 Prozent. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 Prozent bzw. für Kinderlose 3,40 Prozent, den Sie allein tragen.
Wichtiger Hinweis: Eine Veränderung des Zusatzbeitrags wirkt sich für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus.
Bei Versorgungsbezügen wie zum Beispiel Betriebsrenten gelten die gleichen Beitragssätze. Diese Beiträge tragen Sie allerdings allein.
Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen für bestimmte Einnahmen (z. B. aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen) einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus den Zusatzbeitrages von 1,2 Prozent an.
Für ausländische gesetzliche Renten beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 7,3 Prozent. Auch hier kommt der halbe TK-Zusatzbeitragssatz von 0,6 Prozent hinzu.