Ja, für Einnahmen neben der Waisenrente müssen Sie grundsätzlich immer Beiträge zahlen. Hierzu zählen folgende Einnahmen:

Weitere Details

  • Ausländische gesetzliche Renten
  • Sogenannte Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten und Pensionen)
  • Einkünfte aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit
  • Arbeitsentgelt aus einer Werkstudententätigkeit (nur zur Rentenversicherung)

Falls das Einkommen aus Versorgungsbezügen und nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit insgesamt nicht mehr als 169,75 Euro (2023) beträgt, brauchen Sie dafür keine Beiträge zu zahlen.