In den meisten Fällen ändert sich nichts für Sie. Nur wenn Sie bisher familienversichert waren, werden Sie nun als Renten-Antragstellerin oder  Antragsteller selbst Mitglied.

Weitere Details

Wenn Sie noch beschäftigt sind, bleiben Sie so lange unverändert versichert, wie Ihr Arbeitsverhältnis andauert. Erst danach werden Sie als Rentenantragsteller:in oder, sofern die Rente bereits bewilligt ist, als Rentnerin oder Rentner versichert.

Auch für freiwillig Versicherte, zum Beispiel hauptberuflich Selbstständige, ändert sich mit dem Rentenantrag nichts. Sie zahlen ihre Beiträge weiter wie bisher. Wenn sich Ihr Einkommen später durch die Rente ändert, wird der Beitrag neu berechnet.