Eine freiwillige Versicherung als Rentnerin oder Rentner hängt nicht von der Höhe Ihrer Rente oder Ihres bisherigen Einkommens ab, sondern ausschließlich davon, ob Sie die Vorversicherungszeit  für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen und eine Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten. Erreichen Sie die Vorversicherungszeit nicht, können Sie sich in vielen Fällen freiwillig bei uns versichern.

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Ausgeschlossen ist eine freiwillige Versicherung allerdings, wenn Sie noch anderweitig pflichtversichert sind, zum Beispiel als Arbeitnehmer. Oder wenn Sie sich von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen, zum Beispiel, weil Sie privat versichert sind.