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Ihr zu pflegender Angehöriger benötigt längerfristig Ihre Pflege und Unterstützung? Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit. Das heißt, Sie können sich bis zu 24 Monate lang von einem Teil Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit freistellen lassen.

Weitere Details

Mindestens 15 Stunden pro Woche müssen Sie allerdings noch arbeiten. Eine ausdrückliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist dafür nicht nötig. Das Recht auf Gehaltsausgleich haben Sie allerdings auch nicht.

Um die Verdiensteinbußen während dieser Zeit auszugleichen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen, oder
  • Ihr Arbeitgeber stockt während der Pflegezeit Ihr Gehalt auf. Diesen Betrag nimmt er aus einem Wertguthaben, das Sie vor oder nach der Pflegephase durch Mehrarbeit ansparen. Ohne Aufstockungsbetrag würde Ihr Gehalt während der Pflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit deutlich geringer sein. Die Differenz zwischen diesem und Ihrem normalen Gehalt kann der Aufstockungsbetrag maximal zur Hälfte ausgleichen. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren und deshalb auch nur die Hälfte Ihres bisherigen Gehalts bekommen, stockt Ihr Arbeitgeber den Betrag bis maximal zur Hälfte des fehlenden Gehalts auf. Sie erhalten also im Höchstfall insgesamt 75 Prozent Ihres bisherigen Gehalts ausgezahlt.