Beziehen Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente, sind Sie grundsätzlich aufgrund des Rentenbezugs pflichtversichert.
Weitere Details
Erhalten Sie eine Waisenrente und
- üben beispielsweise eine Beschäftigung aus (keinen Minijob und keine Werkstudententätigkeit),
- absolvieren Sie eine berufliche Ausbildung oder
- erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit,
besteht eine Versicherung als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieher und nicht als Waisenrentner.