Beziehen Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente, sind Sie grundsätzlich aufgrund des Rentenbezugs pflichtversichert. 

Weitere Details

Erhalten Sie eine Waisenrente und

  • üben beispielsweise eine Beschäftigung aus (keinen Minijob und keine Werkstudententätigkeit),
  • absolvieren Sie eine berufliche Ausbildung oder 
  • erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit,

besteht eine Versicherung als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieher und nicht als Waisenrentner.