Wenn Sie aufgrund der Waisenrente versichert sind, ist die Rente bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei.
Weitere Details
Üben Sie eine Beschäftigung aus (keinen Minijob und keine Werkstudententätigkeit), absolvieren Sie eine berufliche Ausbildung oder erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit, sind Sie als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieher bei der TK versichert. In diesem Fall zahlen Sie immer Beiträge auf Ihre Waisenrente.
Sind Sie aufgrund der Waisenrente versichert und haben Sie Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, wird dieser angerechnet und die Beitragsfreiheit der Waisenrente verlängert sich um diesen Zeitraum. Wurde beispielsweise zwölf Monate gesetzlich geregelter Freiwilligendienst geleistet, ist die Waisenrente bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres beitragsfrei.
Spätestens ab dem 26. Geburtstag zahlen Sie aber aus der Waisenrente grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ausnahme: Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, kann die Beitragsfreiheit der Waisenrente über den 26. Geburtstag hinaus bestehen. Dies gilt allerdings nicht, wenn ein Studium ausgeübt wird. Bitte senden Sie uns in diesem Fall ärztliche Unterlagen, aus denen der gesundheitliche Zustand des Kindes hervorgeht, an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20901 Hamburg