Sie können über Ihren PUK weitere Versuche zur PIN-Eingabe für Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel freischalten. Den PUK (das ist die Nummer zur Aufhebung einer PIN-Sperrung) haben Sie zusammen mit der Transport-PIN per Post erhalten, nachdem Sie Ihr Ausweisdokument abgeholt haben. Sollte Ihnen die PIN nicht mehr einfallen, bestellen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. 

Weitere Details

Achten Sie darauf, dass Sie keine anderen 6-stelligen Nummern, wie beispielsweise die CAN (Card Access Number), eingeben. Die CAN ist nicht Ihre PIN.

Sie können nach dem Erhalt des PIN-Rücksetzbriefes beispielsweise mit der "AusweisApp2" die erhaltene PIN in Ihre eigene PIN ändern.

Wann benötige ich die CAN?

Die 6-stellige Zugangsnummer - die CAN (Card Access Number) - befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum. Geben Sie die CAN nur ein, wenn Sie dazu explizit angefordert werden, da Sie sonst einen Fehlversuch für die PIN-Eingabe verursachen. Die CAN benötigen Sie,

  • wenn Sie die PIN Ihres Ausweises zweimal falsch eingegeben haben,
  • wenn Sie die PIN ändern möchten,
  • wenn Sie online einen kostenlosen PIN-Rücksetzbrief bestellen möchten. 

Weitere Details zum PIN-Brief, zur Transport-PIN, PIN, PUK und zum Rücksetzen des PINs finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums: 

www.personalausweisportal.de