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Sie können über Ihren PUK weitere Versuche zur PIN-Eingabe für Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel freischalten. Den PUK (das ist die Nummer zur Aufhebung einer PIN-Sperrung) haben Sie zusammen mit der Transport-PIN per Post erhalten, nachdem Sie Ihr Ausweisdokument abgeholt haben. Sollte Ihnen die PIN nicht mehr einfallen, können Sie sich in Ihrem Bürgeramt kostenfrei eine neue PIN vergeben. 

Weitere Details

Ein Bürgeramt in Ihrer Nähe finden Sie hier:

behoerdenfinder.de

Achten Sie darauf, dass Sie keine anderen 6-stelligen Nummern, wie beispielsweise die CAN (Card Access Number), eingeben. Die CAN ist nicht Ihre PIN.

Wann brauche ich die CAN?

Die 6-stellige Zugangsnummer - die CAN (Card Access Number) - befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum. Geben Sie die CAN nur ein, wenn Sie dazu explizit angefordert werden, da Sie sonst einen Fehlversuch für die PIN-Eingabe verursachen. Die CAN brauchen Sie,

  • wenn Sie die PIN Ihres Ausweises zweimal falsch eingegeben haben oder
  • wenn Sie die PIN ändern möchten.

Weitere Details zum PIN-Brief, zur Transport-PIN, PIN und PUK finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums: 

personalausweisportal.de