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Als TK-Versicherte können Sie in der Apotheke bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln wählen, welches Medikament Sie haben möchten.

Weitere Details

Wenn Sie mit einem Rezept in die Apotheke gehen, erhalten Sie dort normalerweise ein wirkstoffgleiches Medikament, für das wir einen Rabattvertrag mit den Arzneimittel-Herstellern abgeschlossen haben. Existiert kein Rabattvertrag, bekommen Sie eines der vier preisgünstigsten, wirkstoffgleichen Arzneimittel. Das hilft, Kosten zu senken und Ihre Beiträge niedrig zu halten.

Der Gesetzgeber hat für Versicherte die Möglichkeit geschaffen, von dieser Regelung abzuweichen und somit ein anderes Arzneimittel zu wählen - ohne vorherigen Leistungsantrag und ohne jegliche Bindungsfrist. Eventuell höhere Kosten tragen Sie selbst. Sie zahlen das Medikament zunächst selbst und können sich anschließend einen Teil der Kosten von uns erstatten lassen. Einzelheiten dazu erhalten Sie unter