You can also use our website in English -

change to English version

Die TK benötigt eine Quittung der Apotheke und das vertragsärztliche Rezept, um Ihnen den Kassenanteil zu erstatten. Da die Apotheke das Original-Rezept behält, bekommen Sie dort eine Kopie zur Vorlage bei der TK.

Weitere Details

Der Quittungsbeleg der Apotheke muss den Namen des Medikaments und dessen Pharmazentralnummer (PZN), den Rechnungsbetrag, das Abgabedatum sowie den Namen der Apotheke und möglichst den Namen des Patienten beinhalten. Auf der Rezeptkopie muss die Sonder-PZN 02567024 als Nachweis für den Austausch des Arzneimittels eingedruckt sein.