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Es gibt einige Voraussetzungen, ob und wie Sie ein anderes Arzneimittel wählen können. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Weitere Details

  • Die Ärztin oder der Arzt lässt den Austausch des verordneten Medikaments zu.
  • Das verordnete Medikament und das Wahlmedikament beinhalten den gleichen Wirkstoff und die identische Wirkstoffmenge je Einzeldosis.
  • Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform.
  • Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche Stückzahl im Rahmen der Packungsgrößenverordnung.
  • Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben ein gleiches Anwendungsgebiet. 

Das bedeutet: Versicherte müssen etwaige höhere Kosten, die mit der Wahl eines anderen Arzneimittels anfallen, selbst tragen. Diese Kosten können, mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung, nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.