You can also use our website in English -

change to English version

Dies ist leider nicht möglich. Wir übernehmen die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet, ob bei Ihnen eine solche Ausnahme vorliegt und verordnet dann die Fahrt. Die Verordnung senden Sie uns zu, da sie vorher genehmigt werden muss. 

Bitte senden Sie diese an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg

Weitere Details

Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Diese Voraussetzungen sind daher für alle Krankenkassen verbindlich. Die Techniker übernimmt entsprechend die Kosten für Fahrten

  • zur Dialyse,
  • zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie
  • zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmefällen - vor allem, wenn Sie
    • sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen und die Beförderung zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben unerlässlich ist,
    • zwar keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.

Liegt bei Ihnen ein Ausnahmefall vor, ist es am einfachsten, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung ausstellt.