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Wenn Sie sich über längere Zeit seelisch schlecht fühlen, kann das ein Zeichen für eine beginnende psychische Erkrankung sein. Dann ist es wichtig, schnell die richtigen Maßnahmen einzuleiten, um gezielt die passende Hilfe zu bekommen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer Psychotherapie, Kontaktdaten von Anlaufstellen und auch, was Sie selbst dafür tun müssen.

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In diesem Video haben wir für Sie zusammengefasst, wie die Beantragung einer Psychotherapie abläuft.

So bean­tragen Sie eine Psycho­the­rapie

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Auf diesem Schaubild können Sie die einzelnen Schritte bis zum Beginn einer Psychotherapie nachvollziehen (vergrößern Sie das Bild zur besseren Ansicht).

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Bildunterschrift

Schritt 1: Psychotherapeutische Sprechstunden

Bevor eine Psychotherapie beginnen kann, müssen Sie eine Sprechstunde von insgesamt mindestens 50 Minuten bei einem zugelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin wahrnehmen. Diese Sprechstunde kann auf zwei Sitzungen mit jeweils 25 Minuten aufgeteilt werden. Dabei wird abgeklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, und es wird eine erste Diagnose gestellt.

Die TK bezahlt die Kosten für bis zu 3 Sprechstunden (bei Kindern und Jugendlichen bis zu 5 Sprechstunden).

Schritt 2: Akut-Therapie

Wird in der Sprechstunde eine psychische Erkrankung festgestellt, die besonders dringend behandelt werden muss, kann unmittelbar im Anschluss eine Akutbehandlung beginnen. Diese Akutbehandlung kann bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf auch in eine Psychotherapie überführt werden.

Die TK bezahlt die Kosten für bis zu 12 Stunden Akutbehandlung. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung und keine Genehmigung durch uns. Legen Sie einfach Ihre TK-Gesundheitskarte in der Praxis vor.

Schritt 3: Probatorische Sitzungen

Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde folgen sogenannte "probatorische Sitzungen" mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin. In diesen 2 bis 4 Sitzungen besprechen Sie grundlegende Dinge: Ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist, wenn ja, welche Form, ob Sie gut miteinander zurechtkommen oder ob Sie eventuell besser in eine andere Praxis wechseln.

Bevor eine Psychotherapie beginnen kann, sind mindestens 2 probatorische Sitzungen verpflichtend. Die TK bezahlt maximal 4 probatorische Sitzungen. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung, auch ein Antrag ist nicht erforderlich.

Schritt 4: Ärztliche Untersuchung

Wenn Sie eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einer Psychologischen Psychotherapeutin beginnen, ist nach den probatorischen Sitzungen eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig. Sie soll sicherstellen, dass keine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist. Am Ende der Untersuchung wird der sogenannte "Konsiliarbericht" erstellt. Dieser wird zusammen mit den Antragsunterlagen bei der TK eingereicht.

Schritt 5: Beantragung der Psychotherapie

Sind die probatorischen Sitzungen zu Ende und auch die ärztliche Untersuchung erfolgt, kann die Psychotherapie beantragt werden. Den Therapieantrag stellt die Therapeutin oder der Therapeut zusammen mit Ihnen. Die erforderlichen Unterlagen hat die Praxis vor Ort. Online können Sie eine Psychotherapie nicht beantragen.

Die Unterlagen zur Beantragung der Therapie müssen in Papierform an folgende Anschrift geschickt werden (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

In bestimmten Fällen holen wir im Rahmen der Antragsprüfung noch ein qualifiziertes Gutachten ein.

Bei Fragen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren können Sie sich auch telefonisch an unser TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 wenden.

Sind die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin. Dann kann die Psychotherapie beginnen.