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Wenn Ihre Fehlsichtigkeit auf einem Auge mehr als 6 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung mehr als 4 Dioptrien beträgt. Oder wenn Ihre Sehschärfe trotz Brille oder Kontaktlinse maximal 30 Prozent auf dem besseren Auge beträgt.

Weitere Details

Für die Kostenübernahme: 

  1. Gehen Sie zur Augenärztin oder zum Augenarzt und lassen sich eine augenärztliche Verordnung ausstellen. 
  2. Mit der Verordnung gehen Sie zum Augenoptiker. Dort wird der Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns abgerechnet. 
  3. Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag für die Brillengläser, das Brillengestell und die gesetzliche Zuzahlung. 

Mehr zum Thema:

Infos zur Kostenübernahme für Kinderbrillen  

Wichtig zu wissen

  • Verschlechtert sich Ihre Sehleistung um mindestens 0,5 Dioptrien, haben Sie einen erneuten Anspruch. 
  • Um sicherzustellen, dass keine weiteren Augenerkrankungen vorliegen, ist der Besuch eines Augenarztes notwendig.