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Schwerhörige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten digitale Hörhilfen komplett ohne Zuzahlung. Für das erste Hörgerät zahlt die TK bis zu 1.000,00 Euro, bei Hörhilfen für beide Ohren bis zu 2.000,00 Euro. Außerdem tragen wir die Kosten für Batterien, Ohrpass-Stücke und Reparaturen.

Weitere Details

Dafür erhält der Hörgeräteakustiker oder die -akustikerin eine jährliche Service-Pauschale.

Die Kosten werden direkt mit dem Hörgeräteakustiker oder der -akustikerin abgerechnet. Ein eigener Kostenanteil fällt nur an, wenn Sie ausdrücklich Leistungen wünschen, die medizinisch nicht notwendig sind.

Bei der Auswahl des richtigen Hörgerätes berät Sie speziell geschultes Fachpersonal. Das sind entweder Pädakustiker:innen oder Hörakustikmeister:innen mit Erfahrung in der Beratung von Kindern.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Das passende Hörgerät finden