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Wir übernehmen für Hörhilfen bis zu 1.775,30 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Umfang Ihrer Versorgung und davon ab, ob Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder einen Akustiker wenden. Sie zahlen unabhängig davon lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät. Die von uns übernommenen Pauschalen stehen in der Tabelle.

Weitere Details

Pauschalen für Hörgeräte, Ohrpass-Stücke und Reparatur

Versorgung durch Akustiker

Pauschale für ein Ohr

Pauschale für beide Ohren

Hörgerät

690,15 Euro

1.380,30 Euro

Ohrpass-Stücke
oder Hör-Schläuche *

42,80 Euro
12,42 Euro

85,60 Euro
24,84 Euro

Reparaturpauschale

154,70 Euro

309,40 Euro

Summe
(Summe *

887,65 Euro
857,27 Euro

1.775,30 Euro
1.714,54 Euro)

Versorgung durch HNO-Ärztin/Arzt

Pauschale für ein Ohr

Pauschale für beide Ohren

Hörgerät

450 Euro

835 Euro

Ohrpass-Stücke
oder Hör-Schläuche *

33,17 Euro
8,02 Euro

66,34 Euro
16,04 Euro

Reparaturpauschale

124,95 Euro

249,90 Euro

Summe
(Summe *

608,12 Euro
582,97 Euro

1.151,24 Euro
1.100,94 Euro)

In der Pauschale sind die Kosten für Beratung, Anpassung und Einstellung sowie für Wartungen, eventuelle Reparaturen und weitere Ohrpass-Stücke für einen Zeitraum von sechs Jahren enthalten.

Wieso ist der Zuschuss unterschiedlich hoch?

Durch den verkürzten Versorgungsweg direkt über die HNO-Praxis sind die Kostenpauschalen für die Versorgung niedriger.

In der Versorgung mit dem ersten Hörgerät sind in der HNO-Praxis die Kosten für die Beratung und die Messung enthalten. Diese Tätigkeiten fallen beim zweiten Hörgerät nicht noch einmal an.

Natürlich erhalten Sie unabhängig davon, welchen Anbieter Sie wählen, eine gleichermaßen hochwertige Versorgung. Entscheiden Sie sich für Ihre HNO-Ärztin oder Ihren HNO-Arzt, profitieren Sie sogar mehrfach:

  • Vertragsgeräte erfüllen hohe Leistungsstandards
  • Ärztliche Praxen sind optimal über die Geräteversorgung informiert
  • Versorgung aus einer Hand
  • Keine zusätzlichen Termine mit Hilfsmittelanbietern

Diese Kosten tragen Sie selbst

Entscheiden Sie sich aus Komfortgründen für teurere Hörgeräte - zum Beispiel wegen diskreter Bauform, angenehmer Klangfarbe oder Fernbedienung - tragen Sie die Mehrkosten für das gewählte Hörsystem selbst. Auch die daraus entstehenden Mehr- und Folgekosten für Reparatur- und Wartungsleistungen, die über die Servicepauschale hinausgehen, bezahlen Sie selbst.

Mehr zum Thema:

Trägt die TK eventuelle Mehrkosten bei Hilfsmitteln?

Hinweise zur Geräteauswahl

Bitte beachten Sie, dass mit einem Hörgerät ohne eigene Zuzahlung ein nahezu gleiches Sprachverstehen erzielt wird wie mit einem Gerät, bei dem Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Für gleiche oder vergleichbare Hörgeräte sind deutliche Preisunterschiede zwischen den ärztlichen Praxen, den Hörgeräte-Akustik-Firmen und den Herstellern möglich. Verschaffen Sie sich einen Preisüberblick, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.

So finden Sie das richtige Hörgerät