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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten Sie zu Beginn der Versorgung eine Zuzahlung. Diese zahlen Sie direkt an den Anbieter. Sie beträgt zehn Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.

Weitere Details

Bei einem Defekt müssen Sie keine Zuzahlung leisten.

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu bezahlen. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze ein Prozent.

Unter folgendem Link können Sie sich ausführlich über Zuzahlungen informieren und wie Sie sich davon befreien lassen können:

Zuzahlungen zu Hilfsmitteln