Kontakt Kontakt zur TK Leistungen(Ebene 1) / Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen(Ebene 2) / Schlaftherapiegeräte(Ebene 3) / Wie hoch ist meine Zuzahlung für ein Schlaftherapiegerät? Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie einmalig zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Zuzahlung zu Hilfsmitteln