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Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.

Weitere Details

Welche Zeiten werden auf die Höchstbezugsdauer angerechnet?

78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet,

  • in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen oder
  • in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Gehalt von Ihrem Arbeitgeber oder weiterhin Einkünfte aus Ihrer Selbstständigkeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.