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Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten und arbeitsunfähig erkrankt sind, können auch Sie Krankengeld bekommen.

Weitere Details

Sie erhalten zunächst bis zu sechs Wochen lang weiter die Leistungen der Agentur für Arbeit. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Danach können Sie von der TK Krankengeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes erhalten.

Sie beziehen Bürgergeld? Dann bekommen Sie dieses weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein gesondertes Krankengeld gibt es in diesem Fall nicht.