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Das Krankengeld wird gekürzt, wenn Ihnen eine der folgenden Rentenarten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wird: 

  • Teilrente wegen Alters oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte
  • ​​​​​​​Knappschaftsausgleichsleistung oder Rente für Bergleute
  • Vergleichbare ausländische Leistungen
  • Vergleichbare Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen oder Versorgungseinrichtungen Ihrer Berufsgruppe, wie zum Beispiel für Architekten oder Ärzte