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Da selbst gesunde Kinder normalerweise viel stärker unterstützt werden müssen als Erwachsene, orientieren sich die Gutachter bei Kindern an besonderen Vorgaben. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Kindern in der Bewertung allein die Abweichung von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder zugrunde gelegt wird.

Weitere Details

Um diesen Bedarf zu erkennen, setzt der Medizinische Dienst (MD), früher MDK, bei Kindern in der Regel speziell qualifizierte Gutachter ein. Wenn durch den Gutachter festgestellt wird, dass durch die Beeinträchtigungen Ihres Kindes die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erreicht werden, erhalten pflegebedürftige Kinder von uns die gleichen Leistungen wie pflegebedürftige Erwachsene.

Besonderheiten bei Kindern bis 18 Monate

Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern bis zu 18 Monaten gibt es Sonderregelungen, da auch gesunde Kinder in dem Alter sehr unselbstständig sind. Bei der Begutachtung werden zum Beispiel nicht alle Bereiche des Lebens überprüft. Daraus ergibt sich ein eigenes Punktesystem, nachdem die Kinder jeweils einen Pflegegrad höher als Erwachsene eingestuft werden. Vollendet das Kind den 18. Lebensmonat, erfolgt die Einstufung entsprechend der Punktesystematik für Erwachsene.