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Wenn die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sind, können Sie monatlich 125 Euro für Leistungen wie einen zugelassenen Pflegedienst, Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege erhalten. Mehr dazu lesen Sie im Folgenden.

Weitere Details

Sie können den Entlastungsbetrag nutzen für:

  • Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes (zum Beispiel Körperpflege, Reinigung der Wohnung oder Gedächtnistraining)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die vom jeweiligen Bundesland anerkannt wurden - zum Beispiel Begleitung zu Arztterminen und Familienbesuchen oder Vorlesen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, senden Sie uns bitte die Originalrechnungen mit Angabe der Bankverbindung an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg

Wenn Sie die Beträge nicht innerhalb eines Kalenderjahres ausschöpfen, können Sie Restbeträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.