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Wenn zehn Tage nicht reichen, können Sie sich im Rahmen einer Pflegezeit auch teilweise oder vollständig für bis zu sechs Monate vom Job freistellen lassen. Für Betriebe von mindestens 15 Mitarbeitern besteht ein gesetzlicher Anspruch. Bei kleineren Betrieben können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Weitere Details

Sie haben dabei das Recht auf ein zinsloses Darlehen, das den Verdienstausfall ausgleichen soll. Den Antrag auf Förderung gibt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.