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Wir können für Sie die Rentenversicherungs-Beiträge übernehmen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind:

Weitere Details

  • Sie pflegen zuhause eine oder einen Pflegebedürftigen, die oder der mindestens Leistungen des Pflegegrades 2 erhält.
  • Ihre Pflegetätigkeit umfasst mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht, beziehen aber noch keine Altersvollrente
  • Sie sind höchstens 30 Stunden die Woche erwerbstätig.
  • Sie erhalten für die Pflegetätigkeit kein Arbeitsentgelt. Die gepflegte Person kann das Pflegegeld, das wir ihr zahlen, an Sie weiterleiten. Dies gilt dann nicht als Arbeitsentgelt.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, senden Sie bitte den folgenden Fragebogen ausgefüllt an uns zurück - die Adresse steht auf dem Vordruck. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Fragebogen zur sozialen Sicherung für Pflegende (PDF, 1.3 MB)

Mehr zum Thema:

Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegende