Können Angehörige oder der Pflegedienst Sie nur teilweise pflegen, können Sie ab Pflegegrad 2 zusätzlich tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Höchstbeträge pro Kalendermonat haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet.
Weitere Details
Höchstbeträge für die Tages- oder Nachtpflege
Pflegegrad | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
2 | bis zu 689,00 Euro |
3 | bis zu 1.298,00 Euro |
4 | bis zu 1.612,00 Euro |
5 | bis zu 1.995,00 Euro |