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An den Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio können wir uns nicht beteiligen. Alternativ bezuschussen wir zweimal im Kalenderjahr qualitätsgesicherte Gesundheitskurse.

Weitere Details

Kurse im Fitnessstudio können wir nur dann bezuschussen, wenn zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine separate Kursgebühr gezahlt werden muss. Zusätzlich muss der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert und gültig sein. Ist der Kurs bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten, können wir uns leider nicht an den Kosten beteiligen.

Gesundheitsdividende aus dem TK-Bonusprogramm nutzen

Nehmen Sie am TK-Bonusprogramm teil und haben Sie als Gesundheitsbonus die TK-Gesundheitsdividende gewählt? Dann können Sie diese nutzen, um sich damit den Mitgliedschaftsbeitrag des Fitnessstudios (anteilig) erstatten zu lassen. Einfach die Rechnung einreichen - mit einem kurzen Hinweis, dass diese mit Ihrer erworbenen TK-Gesundheitsdividende verrechnet werden soll.