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Ja, wir beteiligen uns an den Kosten, wenn Sie die Ernährungsberatung aufgrund einer Erkrankung benötigen, zum Beispiel einer Allergie. Dann kann Ihre Arztpraxis Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen.

Weitere Details

Wichtig ist, dass Sie die Beratung durch einen  qualifizierte Ernährungsberater durchführen lassen. Dann erstatten wir Ihnen im Anschluss die Kosten von bis zu fünf Terminen.

Sie bekommen 85 Prozent der Kosten erstattet - für die Erstberatung bis zu 45 Euro und für die Folgeberatungen bis zu 30 Euro. 

Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir 100 Prozent der Kosten, maximal jedoch ebenfalls die oben genannten Höchstgrenzen.

Bevor es losgeht - der Antrag

Gern prüfen wir, ob wir die Beratung bei dem von Ihnen gewählten Anbieter bezuschussen. Bitte senden Sie uns deshalb die Bescheinigung und einen Kostenvoranschlag vor dem ersten Termin an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

So erhalten Sie den Zuschuss

Für die Erstattung schicken Sie bitte 

  • die Originalrechnung,
  • die Teilnahmebescheinigung,
  • die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und 
  • die aktuelle Bankverbindung

an oben genannte Adresse.

Sie wollen eine Ernährungsberatung ohne Vorerkrankung machen? Dann ist vielleicht ein Gesundheitskurs für Sie interessant.