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Nein, die Kosten tragen Sie selbst. Hier einige Beispiele, die dazu zählen.

Weitere Details

  • Zahnaufhellungen, auch Bleaching genannt 
  • Frontzahn-Verbreiterung - sie soll eine Lücke zwischen zwei Zähnen (Diastema) im vorderen Schneidezahnbereich beispielsweise mithilfe von Verblendschalen schließen (sogenannte Veneers). 
  • Zahnschmuck -  zum Beispiel Verzierungen aus Metall oder Edelsteinen, die mit speziellen Klebemethoden an einzelnen Zähnen befestigt werden
  • Zahn-Tattoo