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Planen, Kosten klären, behandeln lassen, abrechnen: Das sind die wesentlichen Schritte, um den Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz zu erhalten.

Weitere Details

1. Behandlung mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin planen

Wenn eine Zahnersatz-Behandlung ansteht, dokumentiert Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz in einem sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Dieser Behandlungsplan muss uns vor Beginn der Behandlung übersandt werden.

2. Heil- und Kostenplan von der TK genehmigen lassen

Seit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. In den meisten Fällen erhält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Rückmeldung über die Höhe unseres Zuschusses noch am gleichen Werktag. Eine entsprechende Information wird auch an Sie geschickt. Entweder per Post oder in Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK" oder der TK App.

Ihre Praxis nimmt noch nicht an dem elektronischen Verfahren teil? Dann senden Sie uns den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Vom Bonusheft reicht auch eine Kopie. Wir prüfen den Heil- und Kostenplan und setzen den Festzuschuss fest. Dabei wird Ihr Bonus, den Sie durch regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen erworben haben, gleich berücksichtigt.

Wenn ein Heil- und Kostenplan genehmigt wurde, ist er ein halbes Jahr gültig. Vereinbaren Sie deswegen zeitnah einen Termin bei Ihrer Praxis. 

Gutachten vor der Kostenzusage

Manchmal schalten wir vor einer Kostenzusage für einen Zuschuss einen Gutachter oder eine Gutachterin ein. Dann wird zum Beispiel geprüft, ob eine geplante Behandlung sinnvoll und wirtschaftlich ist. In die Behandlung eingreifen darf die Gutachterin oder der Gutachter nicht. Sie können aber Vorschläge über mögliche Alternativen zum Behandlungsplan machen.

3. Zusatzversicherung informieren

Haben Sie eine Zusatzversicherung, kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrem Anbieter einzureichen. Bitte sprechen Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt an, um einen Ausdruck des Heil- und Kostenplans zu bekommen.

4. Behandlung

Die Behandlung darf erst beginnen, wenn die TK den Heil- und Kostenplan genehmigt hat. Ergibt sich während der Behandlung ein anderer Zahnbefund, muss die Praxis einen neuen, geänderten Heil- und Kostenplan ausstellen und bei uns einreichen.

5. Abrechnung

Rechnet Ihre Praxis den Festzuschuss, den wir mit der Genehmigung des Heil- und Kostenplans zugesagt haben, über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der TK ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin eine separate Rechnung.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Anbieter ein. Als Kundin oder Kunde unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich den Leistungsantrag für die Zusatzversicherung gleich herunterladen: www.envivas.de/leistungsantrag.

Sofern Sie sich für eine Zahnersatzversorgung entscheiden, welche Sie nach Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin im vollen Umfang vorerst selbst zu tragen haben, reichen Sie die Abschluss-Rechnung und Labor-Rechnungen anschließend bei uns zur Erstattung ein. Am bequemsten geht das in "Meine TK" oder in der TK-App:

Jetzt online Kosten für Zahnersatz erstatten lassen