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Vom 6. Lebensmonat bis zum 18. Geburtstag können Sie regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Neben eingehenden Untersuchungen erhalten Sie entsprechend dem Alter Ihres Kindes Empfehlungen für Zahnpflege und Ernährung. Legen Sie dazu einfach die TK-Gesundheitskarte in der Zahnarztpraxis vor.

Weitere Details

6. bis 33. Lebensmonat

Für Kinder stehen vom sechsten bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung: 

  • vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
  • vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
  • vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens vier Monate liegen.

Dabei wird die Mundhöhle angeschaut und das Kariesrisiko eingeschätzt. Eltern und Kind werden über richtige Ernährung und Mundhygiene informiert. Eventuell wird ein geeignetes Mittel zur Fluoridierung verordnet.

Zusätzlich kann der Zahnarzt zweimal je Kalenderhalbjahr Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung verwenden.

34. Lebensmonat bis 6. Geburtstag

Weitere drei Früherkennungsuntersuchungen können Sie ab dem 34. Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag in Anspruch nehmen. 

  • 34. Lebensmonat bis 3. Lebensjahr (U7a)
  • 46. Lebensmonat bis 4. Lebensjahr (U8) 
  • 5. bis 6. Lebensjahr (U9)

Hier müssen mindestens zwölf Monate zwischen den Untersuchungen liegen.  

Auch bei diesen Untersuchungen wird die Mundhöhle ausführlich auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht und das Risiko für Karies eingeschätzt. Eltern und Kind werden über Mundhygiene und zahngesunde Ernährung beraten. Bei Bedarf werden Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung empfohlen oder Fluorid-Tabletten verordnet.

Zusätzlich zur Vorsorgeuntersuchung kann der Zahnarzt zur Zahnschmelzhärtung Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung auf die Zähne auftragen.

6 bis 17 Jahre

Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Kiefer, Mund und Zähne einmal pro Kalenderhalbjahr vom Zahnarzt untersuchen lassen - einfach mit der TK-Gesundheitskarte. Zwischen den beiden Untersuchungsterminen müssen mindestens vier Monate liegen.

Das erwartet Sie bei den Zahnvorsorgeuntersuchungen:

  • Der Zahnarzt überprüft die Mundhygiene, zum Beispiel, ob sich Beläge oder Zahnstein auf den Zähnen festgesetzt haben. 
  • Er untersucht, ob das Zahnfleisch gesund ist und berät, wie man die Zähne mit der richtigen Ernährung und Zahnpflege gesund halten kann.
  • Kariesfreie bleibende Molaren, das sind die Backenzähne sechs und sieben, überzieht der Zahnarzt, wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, mit einer dünnen Kunststoffschicht. Diese sogenannte Fissurenversiegelung bietet den Zähnen zusätzlichen Kariesschutz.

Fluoridierung

Oft empfiehlt der Zahnarzt fluoridhaltige Mittel, zum Beispiel fluoridhaltige Zahnpasta oder Tabletten. Fluorid ist ein wichtiges Mineral, das den Zahnschmelz stärkt und so vorbeugend gegen Karies wirkt.

Bei hohem Kariesrisiko kann der Zahnarzt die Zähne des Kindes zweimal pro Kalenderhalbjahr zusätzlich mit Fluoridlack behandeln. Diese Leistung gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen.

Zahnvorsorge-Bonusheft für Kinder

Ab dem Alter von zwölf Jahren erhält Ihr Kind vom Zahnarzt das Bonusheft. Darin werden die halbjährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. 

Bitte denken Sie daran, dass das Bonusheft unaufgefordert in der Praxis vorgelegt werden muss.

Das zahlt sich aus, denn wer regelmäßig vorgesorgt hat, bekommt später einen höheren Zuschuss, sollte er doch einmal Zahnersatz wie Kronen oder Brücken benötigen.

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