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Das hängt davon ab, wie Sie bisher versichert sind und wie lange Sie unbezahlten Urlaub nehmen.

Weitere Details

Das "Sabbatjahr" oder "Sabbatical" bezeichnet eine längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitslebens. Es gibt dafür verschiedene Modelle.

Sind Sie in einem Unternehmen angestellt und nehmen Sie die berufliche Auszeit aufgrund einer Wertguthaben-Vereinbarung (z. B. eines Zeitkontos)? Dann sind Sie in der Regel weiter sozialversichert.

Anders ist es, wenn Sie für die Zeit des Sabbaticals unbezahlten Urlaub nehmen.

Sind Sie pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, ändert sich im ersten Monat Ihres unbezahlten Urlaubs nichts. Sie bleiben weiter als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin versichert und zahlen in dieser Zeit keine Beiträge. Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger als einen Monat, wird Ihr Arbeitgeber Sie bei uns abmelden. Dann können Sie sich anderweitig bei uns versichern.

Sind sie freiwillig versicherter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin,  bleiben Sie im ersten Monat als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin versichert. Ihre Beitragshöhe ändert sich jedoch nicht, unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt oder nicht. Ab dem zweiten Monat Ihres unbezahlten Urlaubs gilt die Beschäftigung als beendet und wir prüfen, wie wir Sie weiter versichern können.

Beispiel: Sie nehmen unbezahlten Urlaub ab dem 15. Mai. Dann endet der erste Monat am 14. Juni. Ab dem 15. Juni müssen wir in beiden Fällen eine anderweitige Absicherung klären.

Für die Weiterversicherung gibt es jeweils zwei Möglichkeiten: die beitragsfreie Familienversicherung und die freiwillige Versicherung bei uns.

Beitragsfrei familienversichern können Sie sich, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist. Bitten Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin, einen Antrag darauf zu stellen - bei uns geht das ganz einfach über  "Meine TK" .

Die beitragsfreie Familienversicherung ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie während Ihres unbezahlten Urlaubs nicht selbstständig tätig sind und im Jahr 2024 höchstens 505 Euro monatliches Einkommen haben. 

Ist das nicht möglich, können Sie sich bei uns  freiwillig versichern . Ihr Beitrag hängt von Ihren dann monatlichen Einkünften ab. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 179,11 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung von mindestens 40,06 Euro pro Monat bzw. 47,13 Euro, wenn Sie keine Kinder haben. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren.

Planen Sie einen Auslandsaufenthalt? Dann haben Sie ggf. die Möglichkeit, eine Beitragsermäßigung (Anwartschafts-Versicherung) zu beantragen.

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