You can also use our website in English -

change to English version

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann alle Vertragsleistungen über Ihre Versichertenkarte abrechnen, wenn diese aus ärztliche Sicht medizinisch notwendig sind.

Weitere Details

Dies sind alle zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbarten Leistungen. Für Sie bedeutet das: Ihnen entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Behandlung, mit Ausnahme möglicher Zuzahlungen für physikalische Therapien, wie zum Beispiel Krankengymnastik in der Arztpraxis.

Zu den Vertragsleistungen gehören selbstverständlich die erforderliche ärztliche Diagnostik und Therapie. Auch eine ambulante OP gehört dazu und kann abgerechnet werden, wenn die Ärztin oder der Arzt sie für medizinisch notwendig hält.

Darüber hinaus zählen bestimmte Leistungen wie zum Beispiel die Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen , die Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer sowie die Gesundheitsuntersuchung ( Gesundheits-Check-up ) zu den Vertragsleistungen.

Nicht zu den Vorsorgeleistungen gehören Untersuchungen aufgrund eines konkreten Krankheitsverdachtes. Das kann zum Beispiel die Untersuchung einer von Ihnen festgestellten Hautveränderung sein. Auch wenn sich bei der Untersuchung herausgestellt hat, dass bei Ihnen keine Erkrankung vorliegt, kann die ärztliche Untersuchung dennoch über Ihre Versichertenkarte abrechnen.

Mithilfe der elektronischen Gesundheitsakte TK-Safe können Sie sich Ihre ärztlich und zahnärztlich in Anspruch genommenen Leistungen anzeigen lassen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen auch eine Patientenquittung per Post oder in Ihr persönliches Postfach bei " Meine TK ".