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Sie verpflichten sich, immer zuerst Ihre gewählte hausärztliche Praxis aufzusuchen. Diese ist ihr erster Anlaufpunkt für alle Behandlungen, entscheidet über den weiteren Ablauf und stellt zum Beispiel Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte aus.

Weitere Details

Gehen Sie ohne Überweisung zu Fachärztinnen oder -ärzten oder suchen Sie andere hausärztliche Praxen auf, können Sie vom TK-Hausarzttarif ausgeschlossen werden.

Ist die Praxis Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub geschlossen, wenden Sie sich an die genannte Vertreterpraxis.

Von dieser Bindung ausgenommen sind Notfallbehandlungen und folgende Fachrichtungen:

  • Gynäkologie
  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Zahnheilkunde